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Widerruf und Ermäßigung –diese Rechte haben Sie als Verbraucher bei Krediten

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Beim Abschluss eines Verbraucherdarlehens gehen Sie gegenüber der Bank einige Pflichten ein. Allerdings sind Sie dem Kreditgeber nicht hilflos ausgeliefert, denn als Verbraucher haben Sie gewisse Rechte, die Sie kennen sollten.

Wenn Sie einen Ratenkredit oder ein Darlehen zur Baufinanzierung abschließen, muss Ihnen die Bank einige Informationen vorlegen. Dazu zählen:

  • der effektive Jahreszins
  • der Darlehensbetrag
  • der Zeitpunkt, ab dem bei einem Baukredit die Zinsbindung abläuft

Verpflichtend sind für Banken auch Angaben zum Widerrufsrecht. Das hat der Gesetzgeber Ende 2020 konkretisiert. Demnach können Sie zukünftig binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Kreditvertrag zurücktreten. Ihre Bank muss Sie bei Vertragsabschluss darauf hinweisen, wann die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt.

Dieses Widerrufsrecht gilt auch bei sogenannten „Null-Prozent-Finanzierungen“, die von Händlern für Konsumgüter angeboten werden. Wird im Rahmen einer solchen Finanzierung ein Kredit abgeschlossen, gilt auch der als widerrufen, wenn die Frist eingehalten wird. Der Kredit ist auch dann nichtig, wenn Sie das damit finanzierte Produkt wegen Mängeln zurückgeben.

Ermäßigung auf laufzeitunabhängige Kosten

Auch für den Fall, dass Sie Ihren Kredit vor dem Laufzeitende zurückzahlen, will der Gesetzgeber nachbessern. Der Bank steht eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zu, da ihr wegen der vorzeitigen Rückzahlung zum Beispiel Zinseinkünfte entgehen. Der Gesetzgeber räumt Ihnen künftig als Verbraucher ein Recht auf Ermäßigung für laufzeitunabhängige Kosten ein wie etwa Einmalgebühren. Die Ermäßigung galt bislang nur für laufzeitabhängige Kosten. Die Höhe der Ermäßigung ergibt sich durch die Restlaufzeit des Kredits.

Unverändert bleibt hingegen die Vorfälligkeitsentschädigung, wenn Sie Ihren Kreditvertrag kündigen, um zum Beispiel eine Umschuldung zu niedrigeren Zinsen vorzunehmen. Dann erhalten Sie eine Ermäßigung lediglich auf laufzeitabhängige Kosten, die der Kreditgeber verlangt.

Prüfen und nachfragen

Achten Sie darauf, dass Sie einige Formfehler zum Beispiel zur Widerrufsfrist nicht mehr geltend machen können, sobald Sie den Kredit auf Ihrem Konto haben. Daher gilt auch hier, die vorgelegten Informationen zu prüfen und Fragen auszuräumen, bevor später unerwartete Kosten auftreten.

Artikel verfasst von Marc Hankmann